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RICHTLINIEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER WBWE 2010

Preinscripcion WBWE

1.- TEILNAHME

Die Teilnahme an der World Bulk Wine Exhibition 2010 können natürliche oder juristische Personen beantragen, die im Bereich der Herstellung von Fassweinen tätig oder in der Vermarktung von Fassweinen an Großhändler beteiligt sind sowie über eine entsprechende Gewerbezulassung verfügen.

 

Die Anmeldung und damit verbunden die Buchung der Ausstellungsfläche sollte vor dem 29. Oktober 2010 erfolgen. Die Anmeldung ist möglich über www.worldbulkwine.com oder über das auf der Seite zur Verfügung stehende Download-Formular. Der Antrag gilt als gestellt, sobald das Anmeldeformular bei uns eingeht und uns ein Zahlungsbeleg über die Anmeldegebühr von 1.850 Euro vorliegt. Die Anmeldegebühr wird mit der Teilnahmegebühr verrechnet. (Für die Auftragsbestätigung siehe Punkt Überweisung der Teilnahmegebühr .)

 

ANMERKUNG: Da die Ausstellungsfläche begrenzt ist, erfolgt eine Zuweisung bis zur vollen Auslastung der Messe. Alle Teilnehmer, die sich nach diesem Zeitpunkt anmelden, erhalten eine Mitteilung. Die Anmeldegebühr wird entsprechend zurückerstattet.




2.- STANDKATEGORIEN, PREISE UND ZAHLUNGSWEISE

2.1.- Standkategorien

    - Einzelstand

    Jeder Aussteller verfügt über einen 9 m2 großen Stand. Alle Stände verfügen über die gleiche Form und Größe. Damit sind die Voraussetzungen für jeden Aussteller gleich.


    - Geteilter Einzelstand

    Ein Einzelstand kann von zwei Ausstellern genutzt werden. Jeder Aussteller erhält einen Tisch, um seine Weine zu präsentieren.


    - Little Treasures Selection

    Dieser Stand bietet die Möglichkeit, zusammen mit anderen Ausstellern Fassweine zu präsentieren.

     

    In diesem Bereich können Kellereien mit einer Jahresproduktion von unter 2.000.000 lts. teilnehmen.

     

    Jede Kellerei erhält innerhalb der so genannten “Little Treasures Selection” einen abgegrenzten Bereich, der durch Beschriftung gekennzeichnet ist.

     

2.2.- Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr enthält sämtliche Leistungen, die zur Messenutzung notwendig sind. Die Leistungen lauten wie folgt:

    - Messeteilnahme
    - einen Stand zur Präsentation der Weine
    - Standbeschriftung*
    - Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis
    - Gläserservice (Lieferung, Austausch und Reinigung)
    - Wasser, Flaschenkühler, Restweinbehälter und alle weiteren Hilfsmittel, die für eine Verkostung der Weine benötigt werden.
    - 3 Weine können für den Silent Tasting Room zur Verfügung gestellt werden
    - Zugang zum Besprechungsbereich
    - WLAN-Zugang
    - tägliche Standreinigung

     

    * Die Unternehmen stellen die Daten in dem von der Messeorganisation vorgegebenen elektronischen Format zur Verfügung. Die Messeorganisation sorgt für die Erstellung und Anbringung der Beschriftung.

Die Teilnahmegebühren sind von der Standkategorie abhängig:

 

STANDKATEGORIEN

TEILNAHMEGEBÜHR

ANMELDEFORMULAR PDF

 

Einzelstand

7.000 Euro

 

Geteilter Einzelstand

3.500 Euro

 

Little Treasures Selection

2.650 Euro

 

ANMERKUNG: Teilnehmer, die sich vor dem 30. September 2010 anmelden, erhalten auf die Kategorien „Einzelstand“ und „Geteilter Einzelstand“ einen Preisnachlass von 10 % auf den Gesamtpreis.

 

 

2.3.- Zahlungsweise

 

Die Anmeldegebühr von 1.850 Euro, die mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird, wird als Überweisung getätigt. Die Kontodaten sind wie folgt:

 

Empfänger: Pomona Keepers, S.L.

Adresse: C/ Morago, 7 Bajo; 13200 Manzanares (Ciudad Real); Spanien

Bank: Caja Rural de Ciudad Real

Kontonummer: 3062 0026 61 2266644620

SWIFT-Code: BCOEESMM062

IBAN: ES4630620026612266644620

 

Nach der Überweisung faxen Sie bitte den Zahlungsbeleg zusammen mit dem Anmeldeformular an folgende Faxnummer: +34 926 61 11 55.

 

 

2.4.- Überweisung der Teilnahmegebühr

 

Nach Eingang der Anmeldegebühr, erhält der Teilnehmer eine Rechnung mitsamt Überweisungsvorlage über die Teilnahmegebühr. Die Anmeldung gilt als bindend, sobald die Teilnahmegebühr auf dem unter 2.3 genannten Konto eingegangen ist.

 

Die Zahlung kann durch Einzahlung bei einer Bank oder per Überweisung erfolgen.

 

Die Anmeldung und die damit verbundene Buchung der Standfläche sollte vor dem 29. Oktober 2010 erfolgen.




3.-TEILNAHMEBESTÄTIGUNG

Die Anmeldung zur World Bulk Wine Exhibition 2010 garantiert noch keine Teilnahme.

Die Messeorganisation behält sich das Recht vor, diejenigen Anfragenden zurück zu weisen, die ihrer Meinung nach nicht dem Messezweck und den Messerichtlinien entsprechen.

Die Anmeldemüglichkeit wird zu dem Zeitpunkt beendet, wenn alle für die Messe vorgesehenen Messestände vergeben sind, so dass die Messestandsvergabe auch von der Standplatzverfügbarkeit abhängt.




4.- EINTEILUNG DER AUSSTELLERFLÄCHE

Nachdem die Aussteller die Teilnahmebestätigung erhalten haben, wird die Ausstellungsfläche durch die Messeorganisation eingeteilt. Die World Bulk Wine Exhibition behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen den Standplatz eines Ausstellers zu ändern. Dieser wird darüber informiert.




5.- STORNIERUNG DER TEILNAHME

Eine Stornierung der Teilnahme führt zum Verlust aller bisher getätigten Zahlungen.




6.- ABTRETUNG DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Teilnahmeberechtigung an WBWE kann nicht an Dritte abgetreten werden.




7.- ÖFFNUNGSZEITEN

Die Messe ist am 22. und 23. November 2010 in der Zeit von 10.00 bis 18.30 Uhr geöffnet.

 

Das Standpersonal mit Zugangsberechtigung darf die Messe eine Stunde vor der offiziellen Öffnung betreten und muss das Gelände eine halbe Stunde nach Messeschluss verlassen.

 

Die Öffnungszeiten können im Ausnahmefall verlängert werden. Hierfür bedarf es der Zustimmung der Messeorganisation.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

a) Der Zutritt zur Messe ist für Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.

 

b) Das Rauchen ist auf dem gesamten Messegelände untersagt.

 

c) Das Verwenden von Lautsprechern oder Musikgeräten auf den Messeständen ist untersagt. Ebenso ist jede Art von Werbung (Schilder, Plakate, Fahnen, usw.), die das Publikum bzw. die Aussteller belästigen könnten, verboten. Bringen Sie bitte keine Dinge auf den Stand, die eine mögliche Gefahr für Personen oder Einrichtung darstellen können.

 

d) Alle zusätzlichen Dienstleistungen, wie: Reinigung, Aushilfspersonal, Sicherheitskräfte, Café und Restaurants sowie audiovisuelle Reportagen der Messe, müssen bei der Messeorganisation beauftragt werden. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Aufnahmen von der Messe und den Ausstellern zu machen und das Bildmaterial exklusiv zu nutzen und zu vermarkten.

 

e) Die Verteilung von Werbematerialien (Broschüren, Werbeblätter, usw.) ist nur innerhalb des gebuchten Messestandes zulässig. Unter keinen Umständen darf Werbung für Unternehmen betrieben werden, die nicht offiziell an der Messe teilnehmen.

 

f) Alle Gegenstände auf dem Messestand müssen bis zum offiziellen Ende der Messe dort verbleiben. Nach Beendigung der Messe können sie mit Zustimmung der Messeorganisation entfernt werden. Das Sicherheitspersonal ist vorher in Kenntnis zu setzen. Prinzipiell darf Ware eine Stunde vor dem offiziellen Beginn und eine Stunde nach dem offiziellen Messeende auf die Messe gebracht bzw. von dieser entfernt werden.

 

Die Richtlinien zum Messeablauf dürfen durch die Messeorganisation geändert werden sofern dies dem besseren Ablauf der Messe dient.




8.- AUF-UND ABBAU DES MESSESTANDES

Beim Aufbau ist Folgendes zu beachten

 

Die Messeorganisation ist für den Aufbau der Stände verantwortlich. Die Aussteller dürfen zur Einrichtung ihres Messestandes am 21. November in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr den Stand betreten sowie eine Stunde vor dem offiziellen Messebeginn.

 

Es ist strikt verboten, das Gebäude oder die Einrichtungen der Messehalle zu verändern. Die Wände, Böden, Säulen oder anderen Elemente des Gebäudes dürfen nicht zerkratzt, gestrichen, gedübelt oder mit Nägeln versehen werden.

 

Der Zugang zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen, den Servicebereichen und den Versorgungsgängen darf nicht blockiert oder behindert werden. Dasselbe gilt für den Zugang zu den Versorgungsleitungen und für die Fluchtwege.

 

Der Aussteller darf keine größere Fläche beanspruchen, als die ihm von den Messeorganisation zugeteilte. Falls festgestellt wird, dass der Aussteller mehr Fläche beansprucht oder einen Schaden verursacht hat, wird ihm der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.

 

 

Bitte beachten Sie beim Abbau folgende Dinge:

 

Es darf nicht vor dem offiziellen Ende der Messe abgebaut werden.

 

Nach dem Ende der Messe sind alle persönlichen Gegenstände der Aussteller zu entfernen und der Stand ist in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

 

Die Standeinrichtung darf erst eine halbe Stunde nach dem offiziellen Ende der Messe am 22. November entfernt werden. Hierfür bedarf es der Zustimmung der Messeorganisation.




9.- MESSESERVICE

a) Der Aussteller darf die ihm zugewiesene Ausstellungsfläche eine Stunde vor Messebeginn, während der Messetage und für die Zeit des Abbaus in Anspruch nehmen.

 

b) Auf Wunsch und bei rechtzeitiger Beauftragung kann der Aussteller zusätzlich erhalten: elektrische Installationen, Telefon, Internetanschluss, Reinigung, Hostessen, Sicherheitskräfte, eine fotografische oder audiovisuelle Dokumentation und alle weiteren von den Organisatoren angebotenen Dienstleistungen. Diese werden in Rechnung gestellt und sind vor Messebeginn zu bezahlen.

 

c) Folgende Dienstleistungen stehen dem Aussteller kostenlos zur Verfügung: permanente Standbewachung, Aufrechterhaltung des Messebetriebs, Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen. Verpackungsmaterial und andere nicht mehr benötigte Dinge sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen

 

d) Die Messeorganisation schließt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab. Die Kosten werden auf die Teilnahmegebühr umgelegt. Das Messepersonal ist unfallversichert.




10.- SICHERHEITSMAßNAHMEN

Jede Aktivität, die ein Schadens- oder Unfallrisiko mit sich bringen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen kann die Messeorganisation, nach schriftlichem Antrag, spezielle Aktionen genehmigen.

 

Auf dem Ausstellungsgelände sind keinerlei Aktivitäten zugelassen, die Rauch, Feuer, Gase oder Hitze verursachen können.




11.- RECHTLICHE UND VERTRAGLICHE HINWEISE

Die Messeorganisation übernimmt keine Haftung für Personen- oder sonstige Schäden, die durch Aussteller oder Dritte verursacht werden.

 

Die Messeorganisation übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen auf den Messeständen. Dies gilt auch dann, wenn geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.




12.- ABSAGE DER MESSE

Bei einer durch die Organisatoren zu verantwortenden Absage der Messe, hat der Aussteller das Recht auf die Rückzahlung der bis dahin getätigten Zahlungen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Schadensersatzansprüche.

 

Die Messeorganisation ist nicht verantwortlich für unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Streik, Stromausfall oder vergleichbare Dinge.

 

Eine Teilnahme an der World Bulk Wine Exhibition 2010 erfordert die Zustimmung des Ausstellers zu diesen Richtlinien.

 

 

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